Was muss ich tun, wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe und den Wohnheimplatz dann doch nicht brauche?

Kategorie: Ein- und Auszug

Wenn Sie den Wohnheimplatz nach Unterzeichnung des Mietvertrags doch nicht benötigen, gelten folgende Regelungen:

Vor Beginn des Mietverhältnisses:

Wenn Sie den unterschriebenen Mietvertrag doch nicht in Anspruch nehmen möchten, ermöglichen wir Ihnen aus Kulanz einen Widerruf vor Beginn des Mietverhältnisses. Hierfür ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Widerrufsformular per E-Mail einzureichen. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage bei uns.

Nach Beginn des Mietverhältnisses:

Hat das Mietverhältnis bereits begonnen, ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Monaten erforderlich. Eine vorzeitige Beendigung durch Stellung eines Nachmieters ist nicht möglich. Die Mietzahlungspflicht besteht bis zum Ende des Mietverhältnisses fort.

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