Accommodation FAQ
We have compiled the most important questions & answers about our dormitories below.
1) Application
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.
Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.
Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.
Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung. Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung.
Sie können auch auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen. Eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.
Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen.
Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.
Wenn Sie den Wohnheimplatz nach Unterzeichnung des Mietvertrags doch nicht benötigen, gelten folgende Regelungen:
Vor Beginn des Mietverhältnisses:
Wenn Sie den unterschriebenen Mietvertrag doch nicht in Anspruch nehmen möchten, ermöglichen wir Ihnen aus Kulanz einen Widerruf vor Beginn des Mietverhältnisses. Hierfür ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Widerrufsformular per E-Mail einzureichen. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Nach Beginn des Mietverhältnisses:
Hat das Mietverhältnis bereits begonnen, ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Monaten erforderlich. Eine vorzeitige Beendigung durch Stellung eines Nachmieters ist nicht möglich. Die Mietzahlungspflicht besteht bis zum Ende des Mietverhältnisses fort.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe.
Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten.
Können Sie nicht zu den Sprechzeiten anreisen, können Sie bei uns auch eine Vollmacht anfordern oder selbst eine ausstellen und den Schlüssel von einer beauftragten Person abholen lassen.
2) Equipment of dormitories and rooms
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.
Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.
Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.
Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung. Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung.
Sie können auch auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen. Eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.
Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen.
Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.
Wenn Sie den Wohnheimplatz nach Unterzeichnung des Mietvertrags doch nicht benötigen, gelten folgende Regelungen:
Vor Beginn des Mietverhältnisses:
Wenn Sie den unterschriebenen Mietvertrag doch nicht in Anspruch nehmen möchten, ermöglichen wir Ihnen aus Kulanz einen Widerruf vor Beginn des Mietverhältnisses. Hierfür ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Widerrufsformular per E-Mail einzureichen. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Nach Beginn des Mietverhältnisses:
Hat das Mietverhältnis bereits begonnen, ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Monaten erforderlich. Eine vorzeitige Beendigung durch Stellung eines Nachmieters ist nicht möglich. Die Mietzahlungspflicht besteht bis zum Ende des Mietverhältnisses fort.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe.
Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten.
Können Sie nicht zu den Sprechzeiten anreisen, können Sie bei uns auch eine Vollmacht anfordern oder selbst eine ausstellen und den Schlüssel von einer beauftragten Person abholen lassen.
3) Residence place allocation
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.
Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.
Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.
Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung. Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung.
Sie können auch auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen. Eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.
Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen.
Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.
Wenn Sie den Wohnheimplatz nach Unterzeichnung des Mietvertrags doch nicht benötigen, gelten folgende Regelungen:
Vor Beginn des Mietverhältnisses:
Wenn Sie den unterschriebenen Mietvertrag doch nicht in Anspruch nehmen möchten, ermöglichen wir Ihnen aus Kulanz einen Widerruf vor Beginn des Mietverhältnisses. Hierfür ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Widerrufsformular per E-Mail einzureichen. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Nach Beginn des Mietverhältnisses:
Hat das Mietverhältnis bereits begonnen, ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Monaten erforderlich. Eine vorzeitige Beendigung durch Stellung eines Nachmieters ist nicht möglich. Die Mietzahlungspflicht besteht bis zum Ende des Mietverhältnisses fort.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe.
Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten.
Können Sie nicht zu den Sprechzeiten anreisen, können Sie bei uns auch eine Vollmacht anfordern oder selbst eine ausstellen und den Schlüssel von einer beauftragten Person abholen lassen.
4) In and out
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.
Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.
Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.
Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung. Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung.
Sie können auch auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen. Eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.
Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen.
Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.
Wenn Sie den Wohnheimplatz nach Unterzeichnung des Mietvertrags doch nicht benötigen, gelten folgende Regelungen:
Vor Beginn des Mietverhältnisses:
Wenn Sie den unterschriebenen Mietvertrag doch nicht in Anspruch nehmen möchten, ermöglichen wir Ihnen aus Kulanz einen Widerruf vor Beginn des Mietverhältnisses. Hierfür ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Widerrufsformular per E-Mail einzureichen. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Nach Beginn des Mietverhältnisses:
Hat das Mietverhältnis bereits begonnen, ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Monaten erforderlich. Eine vorzeitige Beendigung durch Stellung eines Nachmieters ist nicht möglich. Die Mietzahlungspflicht besteht bis zum Ende des Mietverhältnisses fort.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe.
Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten.
Können Sie nicht zu den Sprechzeiten anreisen, können Sie bei uns auch eine Vollmacht anfordern oder selbst eine ausstellen und den Schlüssel von einer beauftragten Person abholen lassen.
5) Other
Sie haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des vorangegangenen Monats im Studentenwerk eingegangen sein.
Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem gewünschten Auszugstermin.
Den Auszugstermin stimmen Sie bitte mit dem Hausmeister im Vorfeld ab.
Zum Auszugstermin benötigen Sie Ihr Übergabeprotokoll. Die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.
Wenn das entsprechende Zimmer frei ist, bieten wir die Möglichkeit einer Besichtigung. Da aber in der Regel die Zimmer bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine Besichtigung oft nicht möglich. Die Fotos und Grundrisse auf unserer Homepage geben einen guten Gesamtüberblick über Lage und Ausstattung.
Sie können auch auf eigene Initiative die Wohnheime anschauen. Eventuell hat auch Ihr Vormieter nichts gegen eine kurze Besichtigung.
Sie können bei uns einen Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnheime stellen.
Sie können Ihren Mietvertrag natürlich auch kündigen.
Wenn Sie den Wohnheimplatz nach Unterzeichnung des Mietvertrags doch nicht benötigen, gelten folgende Regelungen:
Vor Beginn des Mietverhältnisses:
Wenn Sie den unterschriebenen Mietvertrag doch nicht in Anspruch nehmen möchten, ermöglichen wir Ihnen aus Kulanz einen Widerruf vor Beginn des Mietverhältnisses. Hierfür ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Widerrufsformular per E-Mail einzureichen. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Nach Beginn des Mietverhältnisses:
Hat das Mietverhältnis bereits begonnen, ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Monaten erforderlich. Eine vorzeitige Beendigung durch Stellung eines Nachmieters ist nicht möglich. Die Mietzahlungspflicht besteht bis zum Ende des Mietverhältnisses fort.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am ersten Tag des Mietvertragbeginns. Wenn der Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, ist der darauffolgende Werktag der Tag der Schlüsselübergabe.
Die Schlüssel bekommen Sie vom Hausmeister im BeratungsCenter (J.-G.-Nathusius-Ring 5) des Studentenwerks ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten.
Können Sie nicht zu den Sprechzeiten anreisen, können Sie bei uns auch eine Vollmacht anfordern oder selbst eine ausstellen und den Schlüssel von einer beauftragten Person abholen lassen.






